Eingliederungshilfe – Unterstützung für Menschen

Eingliederungshilfe ist ein bedeutender Mechanismus, der Menschen mit Behinderung hilft, mehr Teilhabe und Selbstständigkeit im Alltag zu erreichen. Doch wussten Sie, dass in Deutschland etwa 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung leben? Das sind rund 10% der Gesamtbevölkerung! Um diesen Menschen die notwendige Unterstützung zu bieten, wurde die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2020 neu geregelt.

Das neue Recht der Eingliederungshilfe seit 2020

Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2020 grundlegend umgestaltet. Es ist nun nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), sondern findet sich in Teil 2 des Sozialgesetzbuchs 9 (SGB IX). Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Dadurch sollen Menschen mit Behinderung ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können, unabhängig von finanzieller Bedürftigkeit.

Die neue Regelung im Bundesteilhabegesetz

In der neuen Regelung, die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführt wurde, wurde die Eingliederungshilfe herausgelöst und als eigenständiges Rechtsgebiet im Sozialgesetzbuch 9 verankert. Dadurch wird eine klare Trennung zwischen den Fachleistungen der Eingliederungshilfe und den existenzsichernden Leistungen geschaffen.

Trennung der Fachleistung und existenzsichernde Leistungen

Die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen ermöglicht es Menschen mit Behinderung, unabhängig von finanzieller Bedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Während die Fachleistungen der Eingliederungshilfe darauf abzielen, die Teilhabe und Selbstständigkeit zu fördern, dienen die existenzsichernden Leistungen dem Ziel, den Lebensunterhalt zu sichern.

Neue Regelungen im Sozialgesetzbuch 9

Das Sozialgesetzbuch 9 enthält nun alle relevanten Bestimmungen zur Eingliederungshilfe. Dort werden die Ansprüche und Leistungen im Detail geregelt, um eine umfassende Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Die neue Regelung dient dazu, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Vorteile der neuen Regelung

Durch die Trennung der Fachleistung und existenzsichernden Leistungen ergeben sich verschiedene Vorteile für Menschen mit Behinderung. Sie erhalten eine gezielte Unterstützung, um ihre individuellen Fähigkeiten und Potenziale zu entfalten und ein eigenständiges Leben zu führen. Gleichzeitig wird die finanzielle Absicherung gewährleistet, sodass Menschen mit Behinderung nicht von existenziellen Sorgen belastet werden.

Tabelle: Vergleich der Fachleistung und existenzsichernden Leistungen

Fachleistung der Eingliederungshilfe Existenzsichernde Leistungen
Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit Bereitstellung eines existenzsichernden Einkommens
Förderung der sozialen Teilhabe Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
Teilhabe am Arbeitsleben Gewährleistung einer bedarfsgerechten Grundsicherung
Medizinische Rehabilitation Finanzielle Unterstützung bei Krankheitskosten

Die Trennung der Fachleistung und existenzsichernden Leistungen ermöglicht eine gezielte Unterstützung für Menschen mit Behinderung, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig und umfassen verschiedene Fachleistungen, um Menschen mit Behinderung in den Bereichen Soziale Teilhabe, Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Rehabilitation zu unterstützen.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

Fachleistungen der Eingliederungshilfe

  • Unterstützung beim Wohnen, beispielsweise durch barrierefreie Wohnmöglichkeiten und Hilfen im Haushalt
  • Unterstützung in der Freizeitgestaltung und bei der sozialen Teilhabe, zum Beispiel Begleitung bei kulturellen oder sportlichen Aktivitäten
  • Mobilitätshilfen, wie die Bereitstellung von Fahrzeugen oder Begleitung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Heilpädagogische Leistungen, wie Förderung und Begleitung in besonderen Einrichtungen oder durch spezialisierte Fachkräfte

Teilhabe an Bildung

  • Schulbegleitung für den Besuch einer Regelschule, um eine uneingeschränkte Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten
  • Ausbildungs- und Studienassistenzen, um Menschen mit Behinderung beim Erlernen eines Berufs oder eines Studiums zu unterstützen

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Beschäftigungsmöglichkeiten in Werkstätten für behinderte Menschen, um eine berufliche Teilhabe zu ermöglichen
  • Unterstützung bei der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und beim Erhalt eines Arbeitsplatzes

Medizinische Rehabilitation

  • Frühförderung, um frühzeitig Beeinträchtigungen zu erkennen und zu behandeln
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie Rollstühlen oder Prothesen, um eine optimale Mobilität und Selbstständigkeit zu gewährleisten

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderung eine umfassende Unterstützung zu bieten und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Voraussetzungen für Eingliederungshilfe

Um Eingliederungshilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Ein Bedarf an einer Reha- und/oder Teilhabeleistung, für die kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig zuständig ist.
  2. Der Bedarf der Eingliederungshilfe muss erreichbar sein.
  3. Es muss eine (drohende) wesentliche Behinderung vorliegen.

Die Einschätzung einer (drohenden) wesentlichen Behinderung erfolgt nicht allein aufgrund des Umfangs der Beeinträchtigung, sondern basiert auf den Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe.

Das Wunsch- und Wahlrecht in der Eingliederungshilfe

Ein wichtiger Grundsatz in der Eingliederungshilfe ist das Wunsch- und Wahlrecht, das den Menschen mit Behinderung ermöglicht, mitzubestimmen, welche Leistung sie erhalten möchten. Dieses Recht greift, wenn ein Bedarf besteht und mehrere geeignete Alternativen denkbar sind. Der Mensch mit Behinderung kann dann die Leistung wählen, die seinem Bedarf angemessen ist. Falls zumutbar, können ihm nur andere Leistungen gewährt werden. Die Kosten, die Qualität der Leistung und der Wohnort spielen dabei eine Rolle.

Vorteile des Wunsch- und Wahlrechts Nachteile des Wunsch- und Wahlrechts
  • Förderung der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung
  • Individuelle Bedürfnisse und Präferenzen können berücksichtigt werden
  • Erhöhte Zufriedenheit und Motivation der Leistungsberechtigten
  • Kostenaufwand für die Bereitstellung verschiedener Alternativen
  • Organisatorische Herausforderungen bei der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts
  • Mögliche Einschränkungen durch begrenzte Ressourcen

Neue Regelungen seit 2020

Durch das Bundesteilhabegesetz wurden zum 1. Januar 2020 neue Regelungen für die Eingliederungshilfe eingeführt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen. Diese Regelung gilt vor allem für volljährige Menschen mit Behinderung, bei denen die existenzsichernden Leistungen nun direkt vom Sozialhilfeträger erbracht werden. Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe hingegen dienen der Unterstützung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Für Kinder und Jugendliche bleiben (teil-)stationäre Leistungen bestehen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch existenzsichernde Anteile beinhalten. Hier gibt es jedoch Ausnahmen für bestimmte Gruppen, bei denen die neuen Regelungen nicht vollständig greifen.

Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, die Eingliederungshilfe an die individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen mit Behinderung anzupassen und ihnen eine umfassende Unterstützung zu bieten.

Ausnahmen Beschreibung
Bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen Bei bestimmten Gruppen von Kindern und Jugendlichen bleiben die (teil-)stationären Leistungen erhalten, die sowohl Eingliederungshilfe als auch existenzsichernde Anteile beinhalten.

Möglichkeiten der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe bietet verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Diese Leistungen werden entsprechend dem individuellen Bedarf und den persönlichen Verhältnissen der Person gewährt.

Mit Geldleistungen haben die Leistungsberechtigten die Möglichkeit, die Unterstützung selbst zu organisieren und zu bezahlen. Dadurch erhalten sie eine hohe Flexibilität bei der Auswahl der benötigten Hilfsmittel und Dienstleistungen, um ihre Teilhabe zu verbessern.

Sachleistungen umfassen Hilfsmittel und Assistenzleistungen. Hierbei werden konkrete Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt, die den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden. Dazu können beispielsweise technische Hilfsmittel oder persönliche Assistenz gehören.

Als dritte Möglichkeit stehen Dienstleistungen zur Verfügung, die kostenlose Beratung und Unterstützung rund um die Eingliederungshilfe bieten. Hier erhalten die Menschen mit Behinderung professionelle Unterstützung bei der Beantragung und Inanspruchnahme der Leistungen sowie bei der Organisation ihres individuellen Bedarfs.

Insgesamt bieten die verschiedenen Möglichkeiten der Eingliederungshilfe den Menschen mit Behinderung die Chance, ihre Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag zu verbessern und ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Leistungsformen

Geldleistung Sachleistung Dienstleistung
Ermöglicht hohe Flexibilität Konkrete Unterstützung mit Hilfsmitteln Kostenlose Beratung und Unterstützung
Selbstorganisation und Eigenverantwortung Bedarfsorientierte Angebote Professionelle Unterstützung bei Beantragung und Organisation
Persönliche Budgetierung möglich Anpassung an individuelle Bedürfnisse Umfassende Informationen und Kontakte

Die Wahl der geeigneten Leistungsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem individuellen Bedarf, den persönlichen Vorlieben und den finanziellen Möglichkeiten. Es empfiehlt sich, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Leistungsformen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls eine Kombination aus Geld-, Sach- und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um eine optimale individuelle Unterstützung zu gewährleisten.

Dauer der Eingliederungshilfe

Ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe besteht, solange die Ziele der Eingliederungshilfe erfüllt werden können oder eine Aussicht darauf besteht. Die Dauer der Eingliederungshilfe wird im Rahmen eines Gesamtplans festgelegt, der medizinische, pädagogische und andere Stellungnahmen berücksichtigt. Es besteht auch die Möglichkeit eines lebenslangen Anspruchs auf Eingliederungshilfe.

Die Dauer der Eingliederungshilfe wird individuell bestimmt und orientiert sich an den Bedürfnissen und Fortschritten der Person mit Behinderung. Ein Gesamtplan wird erstellt, in dem verschiedene Fachkräfte wie Ärzte, Pädagogen und Therapeuten ihre Stellungnahmen zur Entwicklung und Prognose der Person abgeben.

Der Gesamtplan berücksichtigt die individuellen Ziele, die erreicht werden sollen, sowie die angemessene Dauer der Unterstützung. Hierbei wird auf das Prinzip der Selbstbestimmung und Teilhabe Wert gelegt, um den Menschen mit Behinderung die größtmögliche Selbstständigkeit und eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.

Ein lebenslanger Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn die Behinderung dauerhaft ist und die Ziele der Eingliederungshilfe auch langfristig verfolgt werden müssen. Dies gewährleistet, dass Menschen mit Behinderung auch im fortgeschrittenen Alter und bei sich verändernden Bedürfnissen weiterhin die notwendige Unterstützung erhalten.

Kriterien für die Dauer der Eingliederungshilfe Beschreibung
Individuelle Bedürfnisse Die Dauer der Eingliederungshilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen, Beeinträchtigungen und Fortschritten der Person mit Behinderung.
Gesamtplan Der Gesamtplan beinhaltet die fachlichen Stellungnahmen verschiedener Experten und bildet die Grundlage für die Festlegung der Dauer der Eingliederungshilfe.
Lebenslanger Anspruch Ein lebenslanger Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn die Behinderung dauerhaft ist und die Ziele der Eingliederungshilfe auch langfristig verfolgt werden müssen.

Fazit

Die Eingliederungshilfe ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, um ihnen mehr Teilhabe und Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen. Das neue Recht der Eingliederungshilfe seit 2020 hat zu einer klaren Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen geführt, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vielfältig und umfassen Bereiche wie medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe. Menschen mit Behinderung haben das Wunsch- und Wahlrecht, um die Leistungen zu erhalten, die ihrem Bedarf entsprechen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Regelungen, die beachtet werden müssen. Die Dauer der Eingliederungshilfe kann lebenslang sein und wird im Rahmen eines individuellen Gesamtplans festgelegt. Insgesamt ist die Eingliederungshilfe ein wichtiger Mechanismus, um Menschen mit Behinderung zu unterstützen und ihnen mehr Teilhabe und Selbstständigkeit zu ermöglichen.

FAQ

Was ist die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe ist ein Unterstützungsmechanismus für Menschen mit Behinderung, um mehr Teilhabe und Selbstständigkeit im Alltag zu erreichen.

Wann wurde das neue Recht der Eingliederungshilfe eingeführt?

Das neue Recht der Eingliederungshilfe wurde zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geregelt.

Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen die Fachleistungen der Eingliederungshilfe in den Bereichen Soziale Teilhabe, Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Rehabilitation.

Welche Voraussetzungen müssen für die Eingliederungshilfe erfüllt sein?

Um Eingliederungshilfe zu erhalten, muss ein Bedarf an einer Reha- und/oder Teilhabeleistung bestehen, für die kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig zuständig ist, sowie eine (drohende) wesentliche Behinderung vorliegen.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht in der Eingliederungshilfe?

Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht es Menschen mit Behinderung, mitzubestimmen, welche Leistung sie erhalten möchten, sofern ein Bedarf besteht und mehrere geeignete Alternativen denkbar sind.

Welche Regelungen gelten seit 2020 für die Eingliederungshilfe?

Seit 2020 gibt es eine klare Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen in der Eingliederungshilfe, außer für bestimmte Gruppen wie Kinder und Jugendliche.

Auf welche Weise kann Eingliederungshilfe gewährt werden?

Eingliederungshilfe kann in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen gewährt werden, abhängig vom individuellen Bedarf und den persönlichen Verhältnissen der Person.

Wie lange dauert die Eingliederungshilfe?

Die Dauer der Eingliederungshilfe wird im Rahmen eines Gesamtplans festgelegt, der medizinische, pädagogische und andere Stellungnahmen berücksichtigt. Es besteht auch die Möglichkeit eines lebenslangen Anspruchs.

Was ist das Fazit zur Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, um ihnen mehr Teilhabe und Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen.

Quellenverweise