Sonderpädagogische Förderung: Ratgeber & Tipps

Did you know that inclusive education is crucial for children with special needs? Providing them with the necessary support and individualized assistance is essential for their educational journey. Sonderpädagogische Förderung, which translates to special needs education, encompasses a range of measures and interventions to address the specific challenges faced by these children.

Förderschwerpunkte und Unterstützung

Die sonderpädagogische Förderung richtet sich nach verschiedenen Förderschwerpunkten, wie zum Beispiel Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung. Auch eine Autismus-Spektrum-Störung kann zu einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung führen.

Die Förderung kann entweder zielgleich erfolgen, wobei das Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler nach den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und Abschlüsse der allgemeinen Schulen anzustreben.

Zielgleiche Förderung:

  • Unterricht nach den Vorgaben der allgemeinen Schule
  • Anstreben von Abschlüssen der allgemeinen Schulen

Im Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler hingegen zieldifferent unterrichtet und führen zu eigenen Abschlüssen.

Zieldifferente Förderung:

  • Zieldifferentes Unterrichten
  • Eigene Abschlüsse

Die sonderpädagogische Unterstützung kann sowohl an allgemeinen Schulen, Förderschulen als auch Schulen für Kranke stattfinden.

Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Eltern können über die allgemeine Schule einen Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung stellen. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet dann über den Bedarf, den Förderschwerpunkt und die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung.

In einigen Ausnahmefällen kann auch eine allgemeine Schule den Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung stellen. In solchen Fällen schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, die ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet hat. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, eine Förderschule zu wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort jährlich überprüft werden.

Beispiel: Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Förderschwerpunkt Anzahl der Anträge
Lernen 250
Sprache 180
Emotionale und soziale Entwicklung 120
Hören und Kommunikation 100
Sehen 80
Geistige Entwicklung 70
Körperliche und motorische Entwicklung 60

In diesem Beispiel haben die meisten Anträge den Förderschwerpunkt Lernen. Dies zeigt, dass eine hohe Nachfrage nach sonderpädagogischer Unterstützung in diesem Bereich besteht.

Gemeinsamer Unterricht und inklusive Bildung

Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Kinder gemeinsam in einer Schule lernen und die gleiche Chance auf Bildung haben. Der gemeinsame Unterricht ermöglicht es Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die gleichen Ziele im Unterricht zu erreichen und Abschlüsse der besuchten Schule anzustreben. Die Lehrkräfte erhalten Unterstützung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bei der Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen. Die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen müssen an der Schule geschaffen sein, um den gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen. Der gemeinsame Unterricht kann zielgleich oder zieldifferent gestaltet werden, abhängig von dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler.

Die Tabelle unten zeigt die Unterschiede zwischen inklusiver Bildung und sonderpädagogischer Förderung:

Inklusive Bildung Sonderpädagogische Förderung
Alle Kinder lernen gemeinsam in einer Schule Unterricht in speziellen Förderschulen oder Klassen
Gleiche Ziele und Abschlüsse wie Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf Zieldifferente Förderung und eigene Abschlüsse
Unterstützung durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen Sonderpädagogische Fachkräfte als Hauptverantwortliche
Personelle, räumliche und sächliche Voraussetzungen an der Schule Spezialisierte Einrichtungen und Ausstattung

Der gemeinsame Unterricht ermöglicht es Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, integriert in reguläre Klassen zu lernen und von den gleichen Bildungsangeboten zu profitieren. Durch individuelle Fördermaßnahmen können sie ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln und die gleichen Bildungsabschlüsse wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler anstreben.

Praxisbeispiel Brandenburg

Im Land Brandenburg wird der gemeinsame Unterricht bereits seit 25 Jahren erfolgreich praktiziert. Im Schuljahr 2015/2016 besuchten bereits 47 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht.

Die Entscheidung über die Aufnahme in eine Klasse mit gemeinsamem Unterricht erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung des Förderausschusses und unter Berücksichtigung des Elternwunsches.

Je nach Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt eine zielgleiche oder zieldifferente Förderung. Der gemeinsame Unterricht wird in den meisten Förderschwerpunkten als zielgleicher Unterricht durchgeführt, außer bei “Lernen” und “geistige Entwicklung”.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen die allgemeinen Bildungsgänge mit dem Ziel, entsprechende Abschlüsse in weiterführenden Schulen zu erreichen.

Das Beispiel Brandenburg verdeutlicht die erfolgreiche Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts und zeigt, wie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgreich in den regulären Schulalltag integriert werden können.

Maßnahmen für Schüler*innen mit Hörbeeinträchtigung

Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigungen benötigen besondere Maßnahmen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Es ist wichtig, barrierefreie Angebote und digitale Tools einzusetzen, um ihnen optimalen Zugang zur Bildung zu ermöglichen.

Analoge Arbeitsmaterialien

Die Bereitstellung analoger Arbeitsmaterialien ist eine effektive Maßnahme, um Schüler*innen mit Hörbeeinträchtigung zu unterstützen. Dabei sollten Texte an den individuellen Lernbedarf angepasst und in leicht verständlicher Form präsentiert werden.

Nutzung digitaler Tools

Die Nutzung leicht verständlicher digitaler Werkzeuge ist ebenfalls hilfreich, um den Lernprozess für Schüler*innen mit Hörbeeinträchtigung zu erleichtern. Diese Tools können den Unterricht interaktiver und zugänglicher gestalten.

Untertitelungen und Gebärdensprache

Bei der Verwendung von Audioaufnahmen und Videos ist es wichtig, Untertitelungen oder Gebärdensprache einzusetzen, damit Schüler*innen mit Hörbeeinträchtigung den Inhalt besser verstehen können.

Videokonferenzen

Bei Videokonferenzen sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Hörverständlichkeit getroffen werden. Dazu gehören eine gute Ausleuchtung, klare Sprachwiedergabe und eine Reduzierung der Geräuschkulisse. Eine gute Gesprächsdisziplin ist ebenfalls wichtig, um Störgeräusche zu vermeiden.

Mit diesen Maßnahmen und einer engen Zusammenarbeit zwischen allen Pädagoginnen und Pädagogen kann ein erfolgreicher gemeinsamer Unterricht für Schüler*innen mit Hörbeeinträchtigung gewährleistet werden.

Vorteile Maßnahmen
Verbesserte Zugänglichkeit Analoge Arbeitsmaterialien, digitale Tools, Untertitelungen, Gebärdensprache
Erleichtertes Verständnis Anpassung von Texten, leicht verständliche digitale Werkzeuge
Effektive Kommunikation Gute Ausleuchtung, klare Sprachwiedergabe, Reduzierung der Geräuschkulisse

Rechtslage und Priorität der inklusiven Bildung

  1. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat in Brandenburg hohe Priorität.
  2. Bereits seit 1991 wird der gemeinsame Unterricht als Grundsatz festgeschrieben und im Brandenburgischen Schulgesetz bestätigt.
  3. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden.
  4. Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechtslage, einschließlich des Brandenburgischen Schulgesetzes und der Sonderpädagogik-Verordnung.
  5. In allen anderen Förderschwerpunkten gelten die Rahmenlehrpläne und Regelungen der allgemeinen Schulen.
Vorteile der inklusiven Bildung Herausforderungen der inklusiven Bildung
Stärkung des Gemeinschaftsgefühls Bereitstellung individueller Unterstützung
Förderung von Toleranz und Akzeptanz Anpassung von Lehrplänen und Materialien
Entwicklung von sozialen Kompetenzen Ausstattung mit barrierefreien Infrastrukturen

Beratungsangebote und direkte Kontaktaufnahme

Wenn Sie Fragen zur sonderpädagogischen Förderung haben, stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Sowohl Lehrkräfte, Eltern als auch Schülerinnen und Schüler können diese in Anspruch nehmen. In Berlin können Sie sich zum Beispiel an das zuständige SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) wenden, um Informationen und Unterstützung zu erhalten. Darüber hinaus gibt es spezifische E-Mail-Adressen, die Sie nutzen können, um direkte Fragen zu stellen und Hilfestellung zu bekommen.

In Brandenburg ist die Wilhelm-von-Türk-Schule die landesweite Leiteinrichtung für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Hören”. Hier können Sie ebenfalls Beratung und Unterstützung bei Fragen zur sonderpädagogischen Förderung erhalten.

Gerade im Distanzunterricht ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, direkt mit ihren Bezugslehrkräften in Kontakt zu treten. Dadurch können Fragen geklärt, Probleme besprochen und Unterstützung angeboten werden, um den Lernprozess bestmöglich zu begleiten.

Beratungsangebote Kontaktmöglichkeiten
SIBUZ Berlin Kontakt über die zuständigen Schulen oder Online-Plattformen
Wilhelm-von-Türk-Schule (Brandenburg) Kontakt über die Schule oder ihre Website
Bezugslehrkräfte Direkter Kontakt über das Schulportal oder die angegebenen Kommunikationswege

Fazit

Sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen. Durch individuelle Förderung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten und passende Bildungsabschlüsse erreichen. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Förderschwerpunkten, unter Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs und mit Unterstützung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Beratungsangebote und direkte Kontaktaufnahme ermöglichen es Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern, weitere Unterstützung und Informationen zu erhalten. Die inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung bleiben weiterhin wichtige Themen, um die Teilhabe aller Kinder am Bildungssystem zu gewährleisten.

FAQ

Was umfasst die sonderpädagogische Förderung?

Die sonderpädagogische Förderung umfasst verschiedene Förderschwerpunkte wie Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung. Zusätzlich können Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) ebenfalls sonderpädagogische Unterstützung benötigen.

In welchen Schulen kann die sonderpädagogische Förderung stattfinden?

Die sonderpädagogische Förderung kann sowohl an allgemeinen Schulen, Förderschulen als auch Schulen für Kranke stattfinden.

Wie wird der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt?

Eltern stellen in der Regel über die allgemeine Schule einen Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet dann über den Bedarf, den Förderschwerpunkt und die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung.

Was bedeutet inklusive Bildung?

Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Kinder gemeinsam in einer Schule lernen und die gleiche Chance auf Bildung haben. Der gemeinsame Unterricht ermöglicht es Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die gleichen Ziele im Unterricht zu erreichen und Abschlüsse der besuchten Schule anzustreben.

Wie wird der gemeinsame Unterricht in Brandenburg umgesetzt?

Im Land Brandenburg wird der gemeinsame Unterricht bereits seit 25 Jahren erfolgreich praktiziert. Je nach Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt eine zielgleiche oder zieldifferente Förderung. Der gemeinsame Unterricht wird in den meisten Förderschwerpunkten als zielgleicher Unterricht durchgeführt, außer bei “Lernen” und “geistige Entwicklung”.

Welche Maßnahmen brauchen Schüler*innen mit Hörbeeinträchtigung?

Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigungen benötigen besondere Maßnahmen, um am Unterricht teilnehmen zu können, wie die Bereitstellung analoger Arbeitsmaterialien, die Anpassung von Texten an den individuellen Lernbedarf und die Nutzung leicht verständlicher digitaler Werkzeuge.

Was ist die Rechtslage und Priorität der inklusiven Bildung?

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat in Brandenburg hohe Priorität. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden. Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechtslage, einschließlich des Brandenburgischen Schulgesetzes und der Sonderpädagogik-Verordnung.

Gibt es Beratungsangebote für Fragen zur sonderpädagogischen Förderung?

Es gibt verschiedene Beratungsangebote für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler, die Fragen zur sonderpädagogischen Förderung haben.

Welche Rolle spielen sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung?

Sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen. Durch individuelle Förderung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten und passende Bildungsabschlüsse erreichen.

Quellenverweise